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Angebote & Pauschalen

Glattalp Berggasthaus Schweiz
Vollmond- und Sternschnuppen-Nächte

Vollmondnächte/Sternschnuppen-Nacht auf der Glattalp
Preis pro Person  Fr. 190.00

Im Preis inbegriffen sind,
2 Übernachtungen im Doppelzimmer (bei Zweierbelegung)

inkl. HP (Abendessen/Frühstück)

exkl. Kosten Seilbahn
(einfache Fahrt Erwachsene Fr. 12.00 / Fr. 24.00 retour)

Termine 2023:

Samstag/Sonntag                                22./23. Juni 2024

Sonntag/ Montag                                  21./22. Juli 2024

Montag/Dienstag.                                 19./20. Aug. Sept.2024
Mittwoch/Donnerstag.                         18./19.September 2024


Sternschnuppen-Nacht          

Sonntag/Montag                                    13.-14. August 2024
 

Glattalp Berggasthaus Schweiz
Glattalp Berggasthaus Schweiz

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Ablauf Buchung:
 
Die Hütte befindet sich bis Ende Mai im Winterschlaf. Gerne nehmen wir trotzdem ihre Reservationen per Email entgegen.
Herzlichen Dank.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Berggasthaus Glattalp, 6436 Bisisthal

 

1. Geltungsbereich:
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern bzw. Schlafplätzen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Berggasthaus Glattalp  – nachstehend Berggasthaus genannt -.
1.2.
Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3.
Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.


2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:
2.1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch das Berggasthaus zustande. Bei laufzeitbegrenzten Angeboten kommt der Vertrag mit erfolgtem Zahlungseingang zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.  Das Berggasthaus ist berechtigt, die Buchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch das Berggasthaus.
2.2.
Vertragspartner sind das Berggasthaus und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Berggasthaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.


3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung,
3.1.
Das Berggasthaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Schlafplätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Berggasthauses beschränkt.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung von Zimmer bzw. Schlafplatz und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise dem Berggasthaus zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer bzw. Schlafplätze werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.

3.3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4.
Das Berggasthaus ist berechtigt, den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Berggasthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Berggasthaus dem zustimmt.

3.5.
Das Berggasthaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung bzw. bei laufzeitbegrenzten Angeboten Vorauszahlungen von 100% zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Die Vorauszahlung ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto des Berggasthauses zu überweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.

3.6.
Reservierungen von Funktionsräumen (Restaurant o. ä.) stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Berggasthauses.

3.7.
Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt das Berggasthaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.


4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)
4.1.
Ein Rücktritt des Gastes des mit dem Berggasthaus abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Berggasthauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

4.2.
Sofern zwischen Berggasthaus und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Berggasthauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Berggasthaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Berggasthauses oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3.
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat das Berggasthaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.

Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Für eine Stornierung 7 - 4 Tage vor Anreisetermin werden 50% der  bestellten Leistung fällig
Für eine Stornierung 3 - 2 Tage vor Anreisetermin werden 65% der bestellten Leistung fällig.
Für eine Stornierung 1 - 0 Tage vor Anreisetermin werden  80% der bestellten Leistung fällig.

4.4.
Bei Frühabreise, die dem Berggasthaus erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich das Berggasthaus vor, 25% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.


5. Rücktritt des Berggasthauses
5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Berggasthaus gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann das Berggasthaus vom Vertrag zurücktreten. Laufzeitbegrenzte Angebote werden grundsätzlich erst mit geleisteter Vorauszahlungen buchungswirksam.

5.2.
Das Berggasthaus ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls

5.2.1.
Höhere Gewalt oder andere von dem Berggasthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
5.2.2.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden.
5.2.3.
Das Berggasthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Berggasthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.2.4.
Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und das Berggasthaus berechtigten Zweifel hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.

 

 

5.3.
Das Berggasthaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form,  in Kenntnis zu setzen.

5.4.
Bei berechtigtem Rücktritt durch das Berggasthaus entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5.5.
Das berggasthaus kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.6
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

5.7 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Berggasthauses.

 

6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe
6.1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Berggasthaus ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist das Berggasthaus verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen

6.2.
Die Übernahme der Zimmer ist ab 14:30 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 18.00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.

6.3.
Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind 50% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden dem Berggasthaus zu zahlen.

6.4.
In den Zimmern und Gruppen-Schlafräumen ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen CHF 50,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.

 

7. Haftung
7.1.
Für die unbeschränkte Haftung des Berggasthauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2.
Eine Haftung des Berggasthauses für Leistungen Dritter besteht nicht.

7.3.
Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen des Berggasthauses übernimmt das Berggasthaus keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch das Berggasthaus, auch für Erfüllungsgehilfen des Berggasthauses, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.

7.4.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Berggasthauses auftreten, wird das Berggasthaus bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


8. Rechtsmodalitäten
8.1.
Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.

8.2.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist das Berggasthaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

8.3.

Vorauszahlungen sind in bar oder per Überweisung zu tätigen. Bei Reiseantritt offene Beträge aus Übernachtung sowie offene Beträge aus laufender Konsumation während des Aufenthaltes sind bei Abreise vor Ort in bar zu begleichen.

 


9. Schlussbestimmungen
9.1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Berggasthaus sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Berggasthauses.

9.3.
Es gilt schweizer Recht

9.4.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Berggasthaus unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.5.
Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage des Berggasthauses und liegt ferner in jedem Zimmer zur Einsichtnahme aus.


Bisisthal, den  28.03.2014

 

Glattalp Berggasthaus Schweiz

Saison Eröffnung am 5.6.24.

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